Das Berufsbild des Apothekers in der öffentlichen Apotheke
Das Berufsbild hat sich hier im Laufe der Jahre stark gewandelt. War zunächst der Apotheker vorrangig für die Herstellung der auf Rezept für den Patienten individuell verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln, zuständig, steht heutzutage die Information und Beratung des Patienten in allen Fragen rund um das Arzneimittel im Vordergrund. So klärt der Apotheker den Patienten über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme. Daneben erläutert er aber auch die Anwendung von beispielsweise Insulinpens oder Inhalationshilfen und bietet Blutdruckmessung, Blutzuckerbestimmung, Blutfettbestimmung und sonstige Dienstleistungen an. In der Apotheke sind dafür umfangreiche Literatursammlungen, aber auch Datenbanken vorhanden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Als selbständiger Apotheker muss er zusätzlich sehr gute kaufmännische Kenntnisse besitzen, um seine Apotheke auch betriebswirtschaftlich sinnvoll führen zu können.
Der Apotheker verfügt über eine breite naturwissenschaftliche universitäre Ausbildung.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
♦ ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität,
♦ eine Famulatur (Betriebspraktikum) von acht Wochen,
♦ eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und
♦ die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Der
1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung umschließt folgende Bereiche :
♦ Allgemeine, anorganische und organische Chemie
♦ Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
♦ Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
♦ Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Der
2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung beinhaltet folgende Fächer:
♦ Pharmazeutische/Medizinische Chemie
♦ Pharmazeutische Biologie
♦ Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
♦ Pharmakologie und Toxikologie
Der
3. Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung. Dieser Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die beiden Fächer:
♦ Pharmazeutische Praxis und
♦ Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
geprüft werden.
Approbation
Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann der Absolvent einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.